Über uns

Zur Wahrnehmung der Interessen der älteren Bewohnerinnen und Bewohner (Seniorinnen und Senioren) der Stadt Neustadt in Holstein ist auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erstmalig am 25. Juni 1992 ein Seniorenbeirat gewählt worden. Die letzte Wahl fand am 09. und 10. November 2021 statt.

  • Lt. Satzung besteht der Seniorenbeirat aus maximal 13 und mindestens drei Mitgliedern. Die Wahlzeit beträgt drei Jahre.

  • Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind ehrenamtlich tätig.

  • Der Seniorenbeirat ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden.

 

 

Aufgaben und Ziele

Der Seniorenbeirat vertritt die besonderen Interessen der Seniorinnen und Senioren und setzt sich für deren Belange ein.
Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören insbesondere beratende Stellungnahmen, Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse in allen Angelegenheiten, die ältere Bürgerinnen und Bürger betreffen. Insbesondere wird der Seniorenbeirat bei Entscheidungen beteiligt, welche die folgenden Bereiche betreffen:


• Verkehrsplanung
• Verkehrssicherheit
• Infrastrukturplanung
• Sozialplanung
• Kulturangebote.


Zur Bearbeitung der Aufgaben können Fachleute sowie ehrenamtliche Helferinnen und Helfer hinzugezogen werden.
Der Seniorenbeirat setzt sich ein für


• die Belange älterer Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden, Parteien und Verbänden

• Er berät, informiert, gibt praktische Hilfe und regt Initiativen zur Selbsthilfe an.

• das Miteinander älterer und jüngeren Menschen

• eine kooperative Zusammenarbeit mit Organisationen, Einrichtungen und Verbänden, die Tätigkeiten für ältere Menschen ausüben

• Beratungsangebote

• die Planung und Durchführung geselliger und kultureller Veranstaltungen.

 

 

 

                                                       

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